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Indikationsgruppen in der KFO PDF Drucken E-Mail
Fragen & Antworten
Geschrieben von: Dr. Anton Kleinschmidt   

Krank enkassenkarteDie Krankenkasse übernimmt in der Regel zu 80% bzw. 90% der Kosten für die kieferorthopädische Basisbehandlung. In vielen Fällen ist eine kieferorthopädische Behandlung zwar medizinisch sinnvoll, fällt aber auch bei Jugendlichen nicht mehr in die Zahlungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, dass eine kieferorthopädische Behandlung zwar sinnvoll wäre, aber überhaupt nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Seit dem 01.01.2002 gelten gesetzliche Richtlinien, bei denen die gesetzliche Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr die Kosten nur dann übernimmt, wenn die Fehlbildung in die sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppe/ den Behandlungsbedarfsgrad III, IV oder V fällt.
Wir prüfen beim Erstbesuch anhand der Zahn- und Kieferfehlstellung, ob und in welchem Umfang die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung erstattet. Sollte bei Ihrem Kind der Fall eintreten, dass die Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht innerhalb der Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse liegen, werden wir Sie dementsprechend darüber aufklären. Zusammen entscheiden wir dann, wie Ihr Kind trotzdem zu einem geraden Gebiss und einem strahlenden Lächeln kommt.